Entscheidungen zu § artikel52 Abs. 1 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1988/9/28 88/02/0139

Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit den dieser angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 8. April 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. d StVO für schuldig befunden und über ihn eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarrest 30 Stunden) verhängt. Dem gegen das Strafausmaß eingebrachten (gemäß § 49 Abs. 2 VStG 1950 als Berufung an... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.09.1988

RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0139

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art52 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Entschließungen des Nationalrats stellen keine Rechte oder Pflichten begründende
Norm: dar; niemand kann sich mit Erfolg darauf berufen. Schlagworte Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.09.1988

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