Entscheidungen zu § artikel49a Abs. 3 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1997/2/28 V53/96

Begründung: I. 1. Mit ArtV des BG BGBl. 196/1988 wurden die §§323a bis 323d in die GewO 1973 eingefügt und damit das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung in ein konzessioniertes Gewerbe übergeführt. Durch die Gewerberechtsnovelle 1992, BGBl. 29/1993, wurde das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung zu einem bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe; es war - inhaltlich weitgehend identisch - nunmehr in den §§251 bis 254 der GewO 1973 geregelt. Diese Bestimmungen tragen in der Fassung... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.02.1997

TE Vfgh Erkenntnis 1997/2/28 B1310/95

Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die beschwerdeführende Gesellschaft, die seit 1979 über eine Gewerbeberechtigung für die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften verfügte, hatte im September 1988 den Antrag auf Erteilung einer Konzession gemäß §323a GewO 1973 gestellt, die der Landeshauptmann von Wien mit Bescheid vom 25. Jänner 1993 mit der tragenden
Begründung: verweigerte, daß die gemäß §323b Abs1 Z3 litb GewO 1973 im vorliegenden Fall für eine positive Erledigung erforderliche Vorau... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 28.02.1997

RS Vfgh 1997/2/28 V53/96 - B1310/95

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art49a Abs3B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1973 §376 Z36
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens zur Prüfung eines Teils der Wiederverlautbarungskundmachung der GewO mangels Präjudizialität aufgrund denkunmöglicher Gesetzesanwendung dieser Bestimmung durch die belangte Behörde des Anlaßbeschwerdeverfahrens; ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.02.1997

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