Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte am 26.Februar 1987 beim Finanzamt ***** gemäß § 240 Abs 3 BAO die Rückerstattung der in den Jahren 1984 bis 1986 entrichteten Zinsertragssteuer (ZESt) im Gesamtbetrag von 472.775,49 S. Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 16.März 1987, zugestellt an die klagende Partei am 17.März 1987, ab. Die von der klagenden Partei dagegen am 20. März 1987 erstattete und am 24.März 1987 bei der Abgabenbehörde erster Instanz eingelan... mehr lesen...
Vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz wird in der KG B das Grundzusammenlegungsverfahren N durchgeführt. Der Kläger ist Eigentümer von Grundstücken, die in das Zusammenlegungsverfahren einbezogen wurden. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung eines Betrages von 100 000 S und machte geltend, er habe gegen den Zusammenlegungsplan des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 30. Jänner 1974 im März 1974 Berufung erhoben. Trotz ... mehr lesen...