Entscheidungen zu § artikel148a Abs. 3 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1998/3/11 G152/96

Begründung: I. Der Antragsteller hat bei der Volksanwaltschaft Verfahren in Gang gebracht, in denen das Verhalten des Bundesministers für Justiz in einer ihn betreffenden Gnadensache geprüft werden soll. (Ein in diesem Zusammenhang gesteller Antrag der Volksanwaltschaft gemäß Art148f B-VG ist mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofs VfSlg. 14364/1995 zurückgewiesen worden). Der Antrag legt dar, die Volksanwaltschaft gewähre trotz wiederholter Begehren keine Einsicht in ihre Akten; d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.03.1998

RS Vfgh 1998/3/11 G152/96

Index: 10 Verfassungsrecht10/08 Volksanwaltschaft, Rechnungshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art148a Abs3VolksanwaltschaftsG §5
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Volksanwaltschaftsgesetzes betreffend die Nichtanwendung der Bestimmungen über die Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren für das Verfahren vor der Volksanwaltschaft; keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Betrof... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.03.1998

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