Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 lite
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; keine Legitimation des beschränkt Entmündigten zur Beschwerdeführung ohne Zustimmung des Beistandes Entscheidungstexte B 2/83 Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.02.1983 B 2/83 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Disziplinarkommission bei der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs hat mit Verweisungsbeschluß vom 9. Juli 1982 die Disziplinarstrafe gegen den Beschwerdeführer - er ist Tierarzt - zur mündlichen Verhandlung verwiesen. Gegen diesen Beschluß richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in welcher der Beschwerdeführer die Verletzung näher bezeichneter verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend macht und die Aufhebung des angefo... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Schriftsatz vom 4. November 1982 führte der Beschwerdeführer bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes Beschwerde gegen die Wahl des ORF-Generalintendanten vom 22. September 1982 und forderte die sofortige Absetzung des ORF-Kuratoriums samt neugewählten Intendanten und Direktoren. Mit Bescheid vom 29. November 1982, Z 170/2-RFK/82, wies die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes diese Beschwerde zurück. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, über den Beschwerdeführer seien mit zwei im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Amtes der Wr. Landesregierung vom 8. Oktober 1979 und vom 11. Oktober 1979 wegen Übertretungen von Bestimmungen der StVO eine Arreststrafe in der Dauer von sechs Wochen sowie Geldstrafen verhängt worden. Die Verwaltungsstraftatbestände seien am 23. November 1976 in der Zeit von 0.20 Uhr bis 0.30 Uhr gesetzt wor... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §56TierärzteG §53 ffTierärzteG §58
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Verweisungsbeschluß der Disziplinarkommission nach dem Tierärztegesetz mangels Bescheidqualität nicht anfechtbar Entscheidungstexte B 481/82 Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.02.1983 B 481/82 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgStGG Art8VStG §53 Abs1
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; gemäß §53 Abs1 VStG 1950 ist Vollzug einer Freiheitsstrafe von der zwingend vorgesehenen Aufforderung zum Antritt der Freiheitsstrafe abhängig; Verletzung der persönlichen Freiheit Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Untätigkeit der Behörde kann ausschließlich mit den
von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten besonderen
Rechtsbehelfen gegen die Säumnis von Verwaltungsbehörden, niemals
aber mit Verfassungsgerichtshofbeschwerde bekämpft werden
(VfSlg. 7597/1975, 8481/1979) ... mehr lesen...