Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anhaltung des
Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Beschwerdeführers in Schubhaft; keine Verletzung des
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der vorliegenden, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde dagegen, daß er am 23. April 1989 durch Beamte der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien festgenommen und anschließend bis 7. Juli 1989 angehalten worden sei. Er beantragt die kostenpflichtige Feststellung, daß er durch diese Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden sei. 2. Die - durch ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte B-VG Art144 Abs1 / Vollstreckungshandlung B-VG Art144 Abs1 / Anhaltung StGG Art8 AsylG §5 FremdenpolizeiG §11 Abs2 VStG §35 lita VStG §36 Abs1 VStG §53b Abs1
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Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz-Steueramt vom 11. Dezember 1986 wurde der K Ö reg. Gen.m.b.H. Getränkesteuer in Höhe von S 471.476,-- sowie ein Säumniszuschlag in Höhe von S 18.859,-- nachträglich vorgeschrieben, weil anläßlich einer durchgeführten Getränkesteuerprüfung für den Abgabenzeitraum vom 1. Jänner bis 31. August 1986 der ungerechtfertigte Abzug der Verpackungskosten von der Bemessungsgrundlage, nicht nachgewiesene Getränk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Im Zuge einer Dienstreise mit seinem privatem Personenkraftwagen verursachte er am 2. Dezember 1985 einen Verkehrsunfall, bei dem sein Kraftfahrzeug erheblich beschädigt wurde. Mit Dienstrechtsmandat der Salzburger Landesregierung vom 20. August 1987 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ersatz des ihm durch diesen Verkehrsunfall entstande... mehr lesen...