Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb EMRK Art3 WaffGG B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Beh... mehr lesen...
Begründung: 1.1. O T begehrte in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 8. November 1990 in Dornbirn dadurch, daß ihn ein Angehöriger der Städtischen Sicherheitswache zur Bezirkshauptmannschaft verbrachte, demnach durch einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt w... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- u Zwangsausübung unmittelb B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...