I. römisch eins. Sachverhalt Mit Bescheid der Bürgermeisterin der Marktgemeinde R vom 27.11.2025, Zl, wurde gemäß §§ 11 Abs 1 iVm 9 Abs 3 und 6 Abs 1 Z 7 IFG der Zugang zur Information entsprechend dem Informationsbegehren, eingelangt am 08.09.2025, hinsichtlich der zweiten Frage, welche wie folgt lautete: Mit Bescheid der Bürgermeisterin der Marktgemeinde R vom 27.11.2025, Zl, wurde gemäß Paragraphen 11, Absatz eins, in Verbindung mit 9 Absatz 3 und 6 Absatz eins, Ziffer 7, IFG der Z... mehr lesen...