Entscheidungen zu § artikel134 Abs. 5 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2018/2/22 Ra 2017/09/0049

1        Der Mitbeteiligte steht als Richter des Verwaltungsgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. 2        Mit Erkenntnis des Disziplinarausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien vom 10. Mai 2017 wurde der Mitbeteiligte nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom Vorwurf freigesprochen, er habe am 20. und 29. Juli 2016 Äußerungen seiner Lebensgefährtin in einer sie betreffenden privaten Angelegenheit (Kündigung eines Vertrages mit einem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2018

RS Vwgh 2018/2/22 Ra 2017/09/0049

Index: L00159 LVerwaltungsgericht WienL24009 Gemeindebedienstete Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2B-VG Art134 Abs5B-VG Art87DO Wr 1994 §18 Abs2MRK Art6 Abs1VGWG 2014 §7
Rechtssatz: Mit dem in § 18 Abs. 2 zweiter Satz Wr DO 1994 enthaltenen Gebot, "alles zu vermeiden, was die Achtung und das Vertrauen", die der "Stellung (des Beamte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2018

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