1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige Syriens, stellte - nach einer Antragstellung in Schweden am 2. Oktober 2015 - am 8. September 2016 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) richtete am 22. September 2016 ein auf Art. 18 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung) gestütztes Wiederaufnahmeersuchen an Schweden. Diesem Wiederaufnahmeersuchen stimmte Schweden mit 30. Septembe... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo, stellte am 29. Dezember 2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründend gab sie im Wesentlichen an, sie habe in ihrem Herkunftsstaat für eine oppositionelle Partei gearbeitet und sei deshalb vom kongolesischen Geheimdienst verhaftet, misshandelt und vergewaltigt worden. 2 Diesen Antrag wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 18. August 2017 hinsichtli... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger der DR Kongo, stellte am 16. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 27. April 2017 sowohl betreffend den Status des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass sei... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind Staatsangehörige Afghanistans. Der Erstrevisionswerber ist mit der Zweitrevisionswerberin verheiratet, die dritt- bis fünftrevisionswerbenden Parteien sind deren minderjährige Kinder. 2 Am 3. Juli 2015 stellte zunächst der Drittrevisionswerber, am 7. September 2015 jeweils auch die übrigen revisionswerbenden Parteien jeweils Anträge auf internationalen Schutz. Begründend führten sie im Wesentlichen aus, die Stiefbrüder des Erstrevisions... mehr lesen...
1 Mit Bescheiden jeweils vom 13. Februar 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Anträge auf internationalen Schutz der Revisionswerber - die Erstrevisionswerberin ist die Mutter des volljährigen Zweitrevisionswerbers, beide sind Staatsangehörige Afghanistans - hinsichtlich Asyl und subsidiärem Schutz ab, erteilte keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ jeweils eine Rückkehrentscheidung, stellte die Zulässigkeit der Abschiebung fes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/20/0290 Ra 2018/20/0293 Ra 2018/20/0292 Ra 2018/20/0291 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/05/0041 B 23. Mai 2017 RS 2 Stammrechtssatz In Bezug auf das Gebot der ge... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 31. Mai 2017 wies das Verwaltungsgericht Wien die Beschwerde des Revisionswerbers - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - ab und erkannte diesen damit in Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 20. Dezember 2016 als zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens in Polen (in Folge: Auftragnehmerin) schuldig, er habe durch diese Gesellschaft am 6. April 2016 erfolgte Übertret... mehr lesen...
1 1.1. Die belangte Behörde erließ gegenüber der Revisionswerberin am 16. Dezember 2016 (persönliche Übernahme) einen auf "§§ 5 Abs. 5; 8 Abs. 3; 24 Abs. 1 Z 2 FSG" gestützten Bescheid. Darin wurde zum einen ausgesprochen, die belangte Behörde "schränkt Ihnen die Lenkberechtigung für die Klassen AM, B in der zeitlichen Gültigkeit durch die Befristung bis zum 16.12.2017 ein und fordert Sie auf, Ihren Führerschein vor Fristablauf vorzulegen". Zum anderen würden "folgende Auflagen v... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 17. März 2016 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der T GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin hinsichtlich mehrerer LKW-Lenker näher bezeichnete Bestimmungen des AZG und der VO (EG) Nr. 561/2006 nicht eingehalten habe. Über den Revisionswerber wurden dafür Geldstrafen (Ersatzf... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 15. Februar 2018 wurde die Lenkberechtigung des Revisionswerbers für näher bezeichnete Klassen gemäß § 26 Abs. 2 Z 1 FSG für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der Zustellung dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde gemäß § 24 Abs. 3 FSG eine Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens sowie einer verkehrspsychologischen Stellungnahme angeordnet. Einer allfällig dagegen erhobenen Beschwerde wurde die aufschieb... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Bescheid (Beschwerdevorentscheidung) der belangten Behörde vom 17. Jänner 2017, mit welchem dem Revisionswerber die Entrichtung einer Medizinprodukteabgabe gemäß § 3 Abs. 1 Medizinprodukteabgabenverordnung iVm § 12a Abs. 1 und 5 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) samt Säumniszuschlag und Bearbeitungspauschale (Abs. 7 und 9 leg. cit.) vorgeschrieben worden waren, gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG bestätigt. 2 Gleic... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber hat, vertreten durch einen anderen Rechtsanwalt als im vorliegenden Fall, bereits gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG) vom 14. November 2017, LVwG-S-2135/001-2015, eine mit 12. Dezember 2017 datierte und am 22. Dezember 2017 beim LVwG eingelangte Revision (protokolliert zu Ra 2018/17/0015) erhoben. 2 Die gegenständliche mit 27. Dezember 2017 datierte und am 29. Dezember 2017 beim LVwG eingelangte Revision ist ebenfa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25aVwGG §28 Abs1 Z5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/11/0011 B 14. April 2016 RS 3 (hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Revisionswerber hat auch bei Erhebung einer ordentlichen Revision von sich aus die Zulässigkeit der Revision (gesondert) darzulegen, sofern er der Ansicht ist, dass die Begrün... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 23. Mai 2016 wurden über die Zweitrevisionswerberin als handelsrechtlicher Geschäftsführerin der erstrevisionswerbenden Gesellschaft wegen Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 1. Fall iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen in näher bezeichneter Höhe verhängt, gemäß § 64 VStG ein Verfahrenskostenbeitrag vorgeschrieben, sowie gemäß § 9 Abs. 7 VStG die Haftung der erstrevisionswerbenden Ge... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 2. März 2017 verhängte die Landespolizeidirektion Niederösterreich über den Revisionswerber wegen der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 GSpG Geldstrafen in Höhe von insgesamt EUR 48.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 96 Tagen). Weiters wurde dem Revisionswerber ein Kostenbeitrag von EUR 4.800,-- zur Zahlung vorgeschrieben. Dieses Straferkenntnis wurde nach einem erfolglosen Zustellversuch am 7. März 2017 am Postamt erstmals zur A... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz verfügte Einbringung von Gebühren des Gerichtskommissärs gemäß § 6b Abs. 4 GEG, wies einen Antrag auf Kostenersatz zurück und sprach aus, dass eine Revision gegen dieses Erkenntnis gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerich... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Antrag vom 6. Februar 2015 begehrte er u.a. die besoldungsrechtliche Einstufung gemäß dem "neu festgesetzten Vorrückungsstichtag". 3 Mit Bescheid des (damaligen) Bundesministers für Landesverteidigung und Sport vom 4. Mai 2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages als unzulässig zurückgewiesen, wogegen der Mitbeteiligte Beschwerde erhob und ein... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6J001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4EURallgGehG 1956 §169c idF 2016/I/104GehG 1956 §175 Abs79 idF 2016/I/104GehG 1956 §175 Abs79a idF 2016/I/104GehG 1956 §175 Abs79b idF 2016/I/104GehG 1956 §175 Abs86 idF 2016/I/104VwGG §34 Abs1VwRallg62017CJ0396 Leitner VORAB Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin steht als Beamtin im Dienstellenbereich des Kommandos Logistik als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist in einer näher bezeichneten Dienststelle als Physiotherapeutin tätig. Mit Bescheid vom 19. November 2009 wurde ihr mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2009 eine pauschalierte Gefahrenzulage (Infektionsgefahrenzulage) zuerkannt. 2 Mit Bescheid des Kommandos Logistik vom 13. Dezember 2016 wurde mit Ablauf des 31. Dezembe... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht als Oberleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Kommando/Betriebsstab Luftraumüberwachung, wo er die Funktion eines Radarleitoffiziers ausübt. 2 Mit Bescheid vom 5. September 2014 wies die Dienstbehörde die Anträge des Revisionswerbers vom 8. April 2014 sowie vom 28. Juli 2014 auf "bescheidmäßige Feststellung der Zuerkennung einer pauschalierten Erschwerniszulage" gemäß § 19a in Verbindung mit... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist kosovarischer Staatsangehöriger und stellte am 11. März 2013 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 13. Oktober 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag zur Gänze ab, erteilte dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung in den Kosovo zulässig sei. Die Frist für die freiwillige Ausre... mehr lesen...