1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VStG §44aVwGG §28 Abs3
Rechtssatz: Liegen - wie hier in Bezug auf den Ausspruch von Schuld und Strafe - trennbare Absprüche vor (vgl. VwGH 3.5.2017, Ra 2016/03/0108, mwN), so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision auch getrennt zu überprüfen (vgl. z.B. VwGH 28.5.2018, Ra 2018/17/0... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 2016 wurde dem Antrag der Revisionswerberin vom 8. April 2016, die Zustimmung zur künftig auszusprechenden Kündigung der von der Revisionswerberin als Dienstnehmerin beschäftigten Mitbeteiligten zu erteilen, gemäß § 8 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) nicht stattgegeben. 2 In der Begründung: wurde - nach durchgeführter Verhandlung - festgestellt, Unternehmensgegenstand der Revisionswerberin sei die Zulieferung ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. September 2015 wurde die Revisionswerberin wegen der Verletzung der Duldungs- und Mitwirkungspflicht gemäß § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, weil sie in ihrer Eigenschaft als Lokalverantwortliche den Organen der Abgabenbehörde als Organe der öffentlichen Aufsicht gemäß § 50 Abs. 2 GSpG den Zutritt zu der Betriebsstätte und zu den Betriebsräumen nicht ermöglicht habe. Über s... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis versagte das Bundesfinanzgericht der revisionswerbenden GmbH für das Streitjahr 2011 die Anerkennung von Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 idF des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 (im Folgenden: BBG 2011). 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht gestützt auf das (in der Revision wiederholte) Beschwerdevorbringen der Revisionswerberin aus, diese sei eine österreichische GmbH, d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, gehört der tschetschenischen Volksgruppe an und stellte am 12. Juni 2003 gemeinsam mit seinen Eltern in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheiden des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 13. April 2004 wurde dem Vater des Revisionswerbers der Asylstatus zuerkannt sowie der Mutter des Revisionswerbers und dem Revisionswerber selbst durch Erstreckung Asyl gewährt. 3 Mit Urt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 5. Mai 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, sein Onkel versuche dem Revisionswerber geerbte Grundstücke (in der Heimatprovinz Ghazni) wegzunehmen, indem er ihn fälschlich eines sexuellen Übergriffs auf die Kusine des Revisionswerbers bezichtigt habe. Deshalb drohe dem Revisionswerber bei Rückkehr die Steinigung. Auch werde er wegen seiner Volksgruppenzugehörigke... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, das Straferkenntnis der belangten Behörde bestätigend, die Revisionswerberin schuldig, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche der E. d.o.o. mit Sitz in S zu verantworten, dass dieses Unternehmen drei näher genannte Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt habe, ohne ihnen zumindest das gebührende Entgelt unter Beachtung der jewei... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems (BH) vom 10. Mai 2016 wurde der Revisionswerberin zur Last gelegt, als handelsrechtliche Geschäftsführerin der L. Ges.m.b.H. und sohin als zur Außenvertretung Berufene nicht dafür Sorge getragen zu haben, dass die Bestimmungen des Düngemittelgesetzes 1994 (DMG 1994) eingehalten werden. Anlässlich einer am 18. Februar 2015 in der L. Ges.m.b.H. durchgeführten Kontrolle sei eine Menge von 48 x 600 kg des Düngemittels "Nova 23%" ... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft besteht im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) auf Gemeindegut und ist eine Gemeindegutsagrargemeinschaft (im Folgenden: mitbeteiligte Partei). 2 Vier Wochen nach dem In-Kraft-Treten der Novelle LGBl. Nr. 70/2014 zum TFLG 1996 am 1. Juli 2014 wurden dem Substanzverwalter der mitbeteiligten Partei Gelder in der Höhe von rund EUR 400.000,-- durch die Einräumung der für die einzelnen Konten ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 8. Februar 2017 verfügte die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde (im Folgenden: AB) von Amts wegen gemäß § 69 Abs. 1 lit. c Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 - TFLG 1996 die Inkraftsetzung einer näher bestimmten Satzung für die revisionswerbende Agrargemeinschaft und sprach aus, dass mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides die bisherige Verwaltungssatzung vom 20. September 1999 außer Kraft trete. 2 Die von der AB in Kraft gesetzte Sat... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juni 2017 wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit vertretungsbefugtes Organ iSd. § 9 VStG eines näher genannten Unternehmens mit Sitz in Polen (im Folgenden: I.), schuldig erkannt, sie habe es zu verantworten, dass dieses Unternehmen in seiner Eigenschaft als Überlasserin bei der Ausübung der bewilligungsfreien Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich die grenzüberschreitend... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 28. Februar 2018 entzog die Revisionswerberin dem Mitbeteiligten die Lenkberechtigung für die Dauer von 17 Monaten, bis einschließlich 27. Juli 2019. Unter einem wurde eine Nachschulung sowie die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme und eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde aberkannt. 2 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gab der dagegen erhobenen Beschwerde de... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Linz vom 16. April 2018 wurde der Revisionswerber gemäß § 39 Abs. 3 dritter Satz StPO alter Fassung in Verbindung mit § 516 Abs. 4 letzter Satz StPO in der Fassung BGBl. I Nr. 93/2007 aus der von der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Linz zu führenden Verteidigerliste gestrichen (Spruchpunkt 1). Mit Spruchpunkt 2 dieses Bescheides wurde einer dagegen eingebrachten Beschwerde "gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine indische Staatsangehörige, die am 22. Februar 2017 mit einem Visum in das österreichische Bundesgebiet einreiste und am 27. Februar 2017 um internationalen Schutz ansuchte. Zur Begründung: führte sie - zusammengefasst - aus, sie fürchte bei Rückkehr nach Indien von ihrem Ehemann wegen einer Affäre mit einem anderen Mann umgebracht zu werden. 2 Mit Bescheid vom 22. November 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag ab, ert... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 3. Juli 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 26. April 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG 2005, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass die Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Die Frist für eine freiw... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Die Revisionswerber, laut den Feststellungen des angefochtenen Erkenntnisses Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der Volksgruppe der Kumyken in Dagestan, stellten am 22. Jänner 2014 hinsichtlich des Erstrevisionswerbers und am 29. Juni 2014 hinsichtlich der Zweit- und Drittrevisionswerberinnen Anträge auf internationalen Schutz. Der Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin sind die Eltern der minderjährigen Drittrevisionswerberin. 2 Mit Besc... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...