Entscheidungen zu § artikel133 Abs. 4 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2005/1/17 4Bkd7/04, 7Bkd1/06, 15Bkd7/12

Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art144 Abs1DSt 1990 §41DSt 1990 §72
Rechtssatz: Die Rechtskraft von Entscheidungen der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission, welche eine Kollegialbehörde nach Art 133 Abs 4 B-VG (mit richterlichem Einschlag) ist, ist bereits mit ihrer Erlassung eingetreten. Die Erhebung des außerordentlichen Rechtsmittels der Verfassungsgerichtshofbeschwerde nach Artikel 144 B-VG ändert nichts am Eintritt der Rechtskraft des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.2005

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