IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Z, gegen erstens die Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Bekanntgabe seiner Identität, zweitens die Festnahme und die damit verbundene Anhaltung, sowie drittens die zwangsweise Durchsetzung der Festnahme unter Anwendung von Körperkraft und Handfesseln, jeweils am 16.10.2025 am Y-Platz in Z, durch – de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde von AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Z, gegen erstens die Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Bekanntgabe seiner Identität, zweitens die Festnahme und die damit verbundene Anhaltung, sowie drittens die zwangsweise Durchsetzung der Festnahme unter Anwendung von Körperkraft und Handfesseln, jeweils am 16.10.2025 am Y-Platz in Z, durch – de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Larcher über die Beschwerde der AA vertreten durch deren Obmann BB (Erstbeschwerdeführerin) und von CC (Zweitbeschwerdeführer), beide vertreten durch Rechtsanwalt DD, Adresse 1, **** Z, wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form der zwangsweisen Auflösung einer nicht untersagten Versammlung am **.**.**** in Y, nach Durchführung einer öffen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des Herrn AA, geb. am xx,xx,xxxx, Adresse1, X, vertreten durch Rechtsanwälte1, gegen die Bezirkshauptmannschaft X als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch Besichtigung des nackten Körpers sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung, beides in der Nacht vom 26.11.2016 auf den 27.11.2016... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des H K, R, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. G B, 1010 Wien, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 22.11.2013, Zahl 2-SR-***/**, Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde des H K, R, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. G B, 1010 Wien, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom 22.1... mehr lesen...