Entscheidungen zu § artikel119a Abs. 5 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1991/6/26 1Ob19/91

Norm: B-VG Art119a Abs5Bgld GdO §77 Abs6
Rechtssatz: Die Gemeindeorgane haben im weiteren Verlauf unter Bindung an den
Spruch: und die tragenden
Gründe: des Aufhebungsbescheides vorzugehen. Der Vorstellungswerber hat ein subjektives Recht darauf, daß die Gemeinde unter Wahrung dieser bindenden Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde entscheidet. Entscheidungstexte 1 Ob 19/91 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1991

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