Entscheidungen zu § artikel117 Abs. 4 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/6/16 Ra 2018/01/0287

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Tirol (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers in Bezug auf dessen Entfernung aus dem Gemeindeamt P am 27. Februar 2018 infolge sitzungspolizeilicher Anordnung des Bürgermeisters der Gemeinde P als Vorsitzender des Gemeinderates der Gemeinde P (belangte Behörde) als unbegründet ab, verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der Gemeinde P zum Kostenersatz und sprach aus, dass die Revi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.2020

RS Vwgh 2020/6/16 Ra 2018/01/0287

Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art117 Abs4GdO Tir 2001 §36 Abs1GdO Tir 2001 §36 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 36 Abs. 1 TGO sind die Sitzungen des Gemeinderates (entsprechend dem bereits in Art. 117 Abs. 4 B-VG verfassungsrechtlich normierten Gebot der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen) öffentlich und ist jedermann nach Maßgab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.2020

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