Entscheidungen zu § artikel101 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2008/4/28 8ObA78/07i

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Entscheidung | OGH | 28.04.2008

TE OGH 1989/6/20 10ObS235/88

Begründung: Der Kläger ist Landwirt und Funktionär einer Landwirtschaftskammer. Er erlitt am 7. April 1976 einen Arbeitsunfall. Die beklagte Partei gewährte ihm deshalb mit Bescheid vom 26. August 1976 gemäß § 209 Abs. 2 ASVG zur Abfindung seiner Rentenansprüche eine Gesamtvergütung und sodann mit Bescheid vom 7. Februar 1977 ab 1. Jänner 1977 eine vorläufige Versehrtenrente; diese Rente stellte sie schließlich mit Bescheid vom 12. Jänner 1978 als Dauerrente fest. Keiner dieser Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1989

RS OGH 1984/12/12 1Ob35/84, 8ObA71/19b

Norm: B-VG Art19 Abs1B-VG Art20 Abs1B-VG Art69 Abs1B-VG §77B-VG §101
Rechtssatz: Verwaltungsrechtlich versteht man unter Einvernehmen, daß Entscheidungen nur im Einverständnis mit einem anderen Entscheidungsträger, dh nur mit dessen Zustimmung oder Genehmigung getroffen werden dürfen; zum Unterschied von der kollegialen Willensbildung und dem Vertragsabschluß wird die Maßnahme nach außen hin jedoch nur durch einen Entscheidungsträger gesetzt; e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 1Ob35/84

Norm: B-VG Art20 Abs1B-VG Art101sbg SchischulG LGBl 1955/42 allg
Rechtssatz: Die verfassungsrechtliche Statuierung der Führungsbefugnis und Leitungsbefugnis der obersten Verwaltungsorgane des Bundes und der Länder verbietet, die Tätigkeit dieser Organe - ausgenommen der Bereich der antragsbedürftigen individuellen Verwaltungsakte - an Anträge anderer Stellen zu binden. VfGH vom 01.07.1971, G 8/71, V 8/71 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

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