Der Kläger begehrt 60 000 S Schmerzensgeld und 7000 S Verdienstentgang: Der Beklagte habe ihn besucht, ihn als Freundschaftsdienst mit seinem PKW nach V geführt, weil er dort ein ICB-Ladegerät vom Service abzuholen habe. Der Kläger habe sich ohne ein Entgelt dazu bereit erklärt. In Vösendorf habe sich ein Defekt an der Lichtanlage des Gerätes gezeigt. Der fachkundige Kläger habe ebenfalls aus Freundschaft versucht, den Schaden zu beheben. Beim Überprüfen der Anschlüsse habe er den ... mehr lesen...
Am 3. April 1971 ereignete sich bei der Kreuzung der Pöllinger Gemeindestraße mit der Packer Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte war Eigentümer und Halter, die Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall ist nicht strittig. Beim Kläger blieben Dauerfolgen dieses Unfalles zurück. Der Ein... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs3 lite ASVG §176 ASVG §333 Abs1 ASVG § 8 heute ASVG § 8 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ASVG § 8 gültig von 20.07.2024 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 8 gültig von ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs3 ASVG §333 Abs1 ASVG § 8 heute ASVG § 8 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ASVG § 8 gültig von 20.07.2024 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 8 gültig von 01.09.2022 bis 1... mehr lesen...