Entscheidungen zu § 8 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2001/1/25 2Ob340/99k, 2Ob33/13m

Norm: ASVG §8ASVG §333ASVG §335B-KUVG §91
Rechtssatz: Der Träger der Hochschule, in dessen Bereich ein ordentlicher Hörer einen Unfall erleidet, genießt gegenüber Ansprüchen des Verunfallten aus § 1325 ABGB das "Dienstgeberhaftungsprivileg" ungeachtet des Umstands, ob der Hörer auch im Rahmen eines sonstigen Beschäftigungsverhältnisses Unfallversicherungsschutz nach dem ASVG oder dem B-KUVG genießt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.2001

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten