Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Als Betrieb im Sinne des ASVG ist jeder Lebensbereich zu verstehen, in dem üblicherweise Dienstnehmer beschäftigt werden, so insbesondere auch der Haushalt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X13 Im RIS seit 16.08.2001 Zuletzt ... mehr lesen...