1 1.1. In seiner an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Beschwerde vom 23. Dezember 2021 machte der Revisionswerber eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG geltend. Er sei mit einem an ihn adressierten Schreiben vom Mitbeteiligten (Beschwerdegegner im behördlichen Verfahren) und vom „Sozialministerium/Service für Bürgerinnen und Bürger“ zu einem Impftermin geladen worden. „Es ergebe sich für ihn der dringende Verdacht“, dass di... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §750 Abs1 ASVG §750 Abs1a ASVG §750 Abs2 GTelG 2012 §24c ASVG § 750 gültig von 04.12.2021 bis 30.06.2023 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2023 ASVG § 750 gültig von 01.04.2021 bis 03.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2021 ... mehr lesen...