Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) vom 08.11.2022 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der näher bezeichneten Beitragskontoinhaberin gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG der ÖGK die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreiben für die Zeiträume März 2020 bis September 2020 in der Höhe von € 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX , gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.06.2024, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 11.12.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer von Beitragskontoinhaberin XXXX der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2018 bis O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 24.02.2023 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als unbeschränkt haftender Gesellschafter zusammen mit der Firma XXXX zur ungeteilten Hand für die von dieser Firma zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. für die Zeiträume November 2020 bis Jänner 2023 in der Höhe von € 80.017,33 zuzüglich Verzugszinsen in der si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.05.2022 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 34.241,01 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF sei als ehemaliger Geschäftsführer der Vertreter der Primärschuldnerin gewesen. Die Beiträge seien tr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im folgenden ÖGK) stellte mit Bescheid vom 24.01.2023, Zl. XXXX fest, dass der Beschwerdeführer (im folgenden BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX Installations GmbH, XXXX (im Folgenden Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs 10 iVm 83 ASVG verpflichtet sei, die von der Primärschuldnerin zu entrichten gewesenen und uneinbringlich gewordenen Beiträge zur Sozialversicherung für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 11.03.2024 festgestellt, dass Ing. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Vertreter der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Beiträge s.Nbg. in der Höhe von € 92.745,43 zuzüglich Verzugszinsen ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), vom 10.11.2023 wurde Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX -GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 2.198,56 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen bestehe. Der Beschwerdeführer sei im verfahrensgegenständliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX , (in der Folge so oder kurz GmbH) gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 10.03.2023 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 4.378,28 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF habe als ehemaliger Geschäftsführer die Primärschuldnerin nach außen vertreten und hafte nach Maßgabe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 12.12.2023, Zl XXXX , stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2019 und Dezember 2019 von EUR 7.883,56... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.09.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für die auf deren Beitragskonten aushaftenden Sozial... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...