Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK, belangte Behörde) vom 18.07.2025 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Feb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 06.03.2025, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass Herr XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (in weiterer Folge: Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2023, Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom 05.08.2025 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juli 2019, August 2019, April 2020, Mai 2020... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 19.03.2025, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass Herr XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH in Liquidation (in weiterer Folge: Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume März ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. XXXX (im Folgenden als „Beschwerdeführer“ bezeichnet) wurde mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden als ÖGK oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 08.05.2024 darüber informiert, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden als B.GmbH bzw. „Primärschuldnerin“ bezeichnet) ein Rückstand in der Höhe von € 44.261,11 zuzüglich den gesetzlichen Verzugszinsen bestehe und dass d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile gelöschten) XXXX GmbH (im Folgenden kurz: „V. GmbH“). 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile gelöschten) römisch 40 GmbH (im Folgenden kurz: „V. GmbH“). 2. Mit Schreiben vom 19.2.2025 (Titel: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 31.10.2025, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin Pizzeria Napoleone Gastronomie GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX , geboren am XXXX , (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX (in der Folge so oder: Primärschuldnerin) zu entrichten gewesene Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.07.2025 entschied die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Versicherungsservice Tirol (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet), dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden als Primärschuldnerin bezeichnet), der belangten Behörde gemäß § 67 Abs 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG die zu entrichten gewes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der ÖGK wurde eine Haftung gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG ausgesprochen. 1. Mit Bescheid der ÖGK wurde eine Haftung gemäß Paragraph 67, Absatz 10, ASVG in Verbindung mit Paragraph 83, ASVG ausgesprochen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Rechtsvertretung fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde des vertretenen BF als unbegründet abgewiesen. 4. Es erfolgte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile gelöschten) XXXX (im Folgenden kurz: „I. GmbH“). 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile gelöschten) römisch 40 (im Folgenden kurz: „I. GmbH“). 2. Mit Schreiben vom 15.4.2025 (Titel: „Haftung f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 30.05.2025, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 22.11.2024 teilte die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH [im Folgenden E GmbH] ein Rückstand (Beiträge samt Nebengebühren) in Höhe von EUR 9.525,72 bestehe, wofür der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer nach § 67 Abs. 10 ASVG hafte. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom selben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG der belangten Behörde die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK oder belangte Behörde) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge sa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), vom 02.04.2025 wurde Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto des Vereins XXXX XXXX XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin) ein Rückstand an Beiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von € 63.587,26 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen bestehe. Die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.05.2025, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (in der Folge: Beitragsschuldnerin), der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2024 bis Septe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 15.04.2025, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2022 bis August 2023 in der Höhe von € 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK oder belangte Behörde) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für die zu entrichten gewesenen Beiträge samt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK oder belangte Behörde) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf de... mehr lesen...