Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG22/01 Jurisdiktionsnorm66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs3JN §1 Beachte Vorgeschichte:85/08/0163 E 29.01.1987;
Rechtssatz: Wenn die GKK meint, dass sie auch dann zur bescheidmäßigen Abweisung des Rückzahlungsbegehrens berechtigt sei, wenn sich herausstellen sollte, dass die öffentlich rechtlichen Bestimmungen des § 67 Abs 3 ASVG nicht ... mehr lesen...