Entscheidungen zu § 58 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1982/10/20 3Ob659/82, 2Ob538/85

Norm: ASVG §58 Abs1ASVG §59 Abs1
Rechtssatz: Nicht nur im Sinne des § 59 Abs 1 ASVG "rückständige" auch im Sinne des § 58 Abs 1 ASVG bereits "fällige", aber nicht bezahlte Beiträge gehören zu den "wie immer gearteten Rückständen", wenn außerdem " Soldo null" als Erlöschensgrund vereinbart ist. Hat deshalb der Bürge und Zahler bei seinen Zahlungen nicht auch die laufenden, gemäß § 58 Abs 1 ASVG bereits fälligen Beiträge entrichtet, waren die Vor... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1982

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