Eingangs wird verwiesen auf das hg. Erkenntnis vom 21. Dezember 2011, Zl. 2008/08/0233, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 4. September 2008 hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1996 nicht als freier... mehr lesen...