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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 27.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 10.773,98 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 17.05.2019 sprach die belangte Behörde aus, dass die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz: „bP") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 19.757,47 (exklusive Verzugszinsen) zu entrichten. Die Verpflichtung werde unter Bedachtna... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.09.2011, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Beitragsüberprüfung festgestellten Meldedifferenzen, Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt EUR 41.479,15 nachzuentrichten. 1. Mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.01.2012, XXXX wurde im Spruchteil I. gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in der geltenden Fassung sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AIVG 1977 ausgesprochen, dass XXXX, aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX, (im Folgenden: BF) im Zeitraum von 01.10.2005 bis 31.05.2008 der Voll- und Arbeitslosenve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.05.2013 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 2.045,59 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 38,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2014 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die laut Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO vom 27. August 2013 angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Sonderbeiträge i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26.09.2013 übersandte Herr XXXX [im Folgenden bezeichnet als MS], XXXX, österreichischer Staatsbürger, wohnhaft in XXXX, an die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) eine ausführliche Beschreibung seiner Tätigkeit für die XXXX[im Folgenden bezeichnet als KH] GmbH, XXXX, zur Überprüfung eines allfälligen sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses. 1. Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz beichnet als bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet ist für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als WG) für die Zeit von 1. Jänner 2004 bis 17. Juli 2006 allgemeine Beiträge in Höhe von 37.312,70 Euro und Sonderbeiträge in ... mehr lesen...