Entscheidungen zu § 53b Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/26 2004/08/0139

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung eines Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für die Dienstnehmerin L. für die Zeit vom 14. Juli 2003 bis 3. August 2003 gemäß § 53b Abs. 2 Z 1 ASVG iVm § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 443/2002 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe in ihrem Einspruch darauf verwiesen, dass sie lediglich etwa 30 Dienstnehmer beschäftige und damit die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/26 2004/08/0139

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung eines Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für die Dienstnehmerin L. für die Zeit vom 14. Juli 2003 bis 3. August 2003 gemäß § 53b Abs. 2 Z 1 ASVG iVm § 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 443/2002 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe in ihrem Einspruch darauf verwiesen, dass sie lediglich etwa 30 Dienstnehmer beschäftige und damit die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2005

RS Vwgh 2005/1/26 2004/08/0139

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53b Abs2 Z1 idF 2003/I/145;
Rechtssatz: Wenn in Bestimmungen des ASVG der Begriff des Dienstgebers verwendet wird, dann ist - sofern nicht aus besonderen Gründen davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber etwas anderes gemeint hat - dieser Begriff im Sinne des § 35 ASVG zu verstehen. Wenn § 53b Abs. 2 Z. 1 ASVG von Dienstgebern spricht, die "in ihrem U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2005

RS Vwgh 2005/1/26 2004/08/0139

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53b Abs2 Z1 idF 2003/I/145;
Rechtssatz: Wenn in Bestimmungen des ASVG der Begriff des Dienstgebers verwendet wird, dann ist - sofern nicht aus besonderen Gründen davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber etwas anderes gemeint hat - dieser Begriff im Sinne des § 35 ASVG zu verstehen. Wenn § 53b Abs. 2 Z. 1 ASVG von Dienstgebern spricht, die "in ihrem U... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2005

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