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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §53b Abs2 Z1 idF 2003/I/145;Rechtssatz
Wenn in Bestimmungen des ASVG der Begriff des Dienstgebers verwendet wird, dann ist - sofern nicht aus besonderen Gründen davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber etwas anderes gemeint hat - dieser Begriff im Sinne des § 35 ASVG zu verstehen. Wenn § 53b Abs. 2 Z. 1 ASVG von Dienstgebern spricht, die "in ihrem Unternehmen" weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, dann sind damit zweifelsfrei Unternehmen gemeint, die auf Rechnung und Gefahr dieses Dienstgebers geführt werden, da die in diesen Betrieben Beschäftigten sonst nicht als Dienstnehmer dieses Dienstgebers anzusehen wären, der den Zuschuss anstrebt und um den es daher in dieser Bestimmung geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004080139.X01Im RIS seit
22.02.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008