Entscheidungen zu § 53a Abs. 3 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/23 2002/08/0248

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 53a Abs. 3 i.V.m. § 54 Abs. 1 und 5 ASVG verpflichtet, für das Jahr 2000 Beiträge in der Höhe von S 1.519,20 (EUR 110,40), davon S 971,80 (EUR 70,62) an Sonderbeiträgen nachzuzahlen. Unstrittig sei, dass die Beschwerdeführerin seit 21. Februar 2000 bis "laufend" bei der E. GmbH als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin zur Teilversicherung in der Unfallversicherung gemel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2005

RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0248

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53a Abs3;ASVG §54 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005
Rechtssatz: Gemäß § 53a Abs. 3 ASVG besteht die Verpflichtung zur Entrichtung des Pauschalbeitrages von den Sonderzahlungen auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei gleichzeitiger Vollversicherungspflicht nur insoweit,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2005

RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0248

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53a Abs3;ASVG §58; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005
Rechtssatz: § 53a Abs. 3 ASVG enthält keine Bestimmungen über die Fälligkeit des Pauschalbeitrages hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Es gelten daher diesbezüglich die allgemeinen Regeln des § 58 ASVG. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2005

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