Entscheidungen zu § 53a Abs. 3 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/2/23 2002/08/0248

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 53a Abs. 3 i.V.m. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 53 a, Absatz 3, i.V.m. § 54 Abs. 1 und 5 ASVG verpflichtet, für das Jahr 2000 Beiträge in der Höhe von S 1.519,20 (EUR 110,40), davon S 971,80 (EUR 70,62) an Sonderbeiträgen nachzuzahlen. Unstrittig sei, dass die Beschwerdeführeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2005

RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0248

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53a Abs3;ASVG §54 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005
Rechtssatz: Gemäß § 53a Abs. 3 ASVG besteht die Verpflichtung zur Entrichtung des Pauschalbeitrages von den Sonderzahlungen auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei gleichzeitiger Vollversicherungspflicht nur insoweit,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2005

RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0248

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §53a Abs3;ASVG §58; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005
Rechtssatz: § 53a Abs. 3 ASVG enthält keine Bestimmungen über die Fälligkeit des Pauschalbeitrages hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Es gelten daher diesbezüglich die allgemeinen Regeln des § 58 ASVG. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2005

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