Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 22.08.2018, Zl. XXXX wurde von der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ausgesprochen, dass XXXX, SVNR.XXXX (im Folgenden: BF) aufgrund seiner Tätigkeit für die XXXX in XXXX, Großbritannien (im Folgenden: W-LLP), im Zeitraum von 03.04.2018 bis 16.05.2018 als Dienstnehmer der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei (Spruchpunkt I.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.01.2019 sprach die NÖGKK aus, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Vollversicherung infolge der Beschäftigung bei der XXXX (im Folgenden: W Genossenschaft) vom 01.02.2017 bis 28.02.2017 sowie der im selben Zeitraum ausgeübten geringfügigen Beschäftigung bei der XXXX (im Folgenden: B GmbH) verpflichtet ist, Pauschalbeiträge und Umlagen in Höhe von insgesamt EUR 27,05 zu entrichten. ... mehr lesen...