Entscheidungen zu § 51a Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1987/6/17 9ObA19/87

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15.September 1949 bis 30. Juni 1985 als Angestellte beschäftigt und bezog zuletzt ein Gehalt von 8.102 S, eine Leistungsprämie von 348 S und eine "Sozialversicherungszulage" von 790 S. An Abfertigung wurde der Klägerin ein Betrag von 120.410 S ausgezahlt; unter Einbeziehung der Sozialversicherungszulage in die Berechnungsgrundlage ergäbe sich ein Abfertigungsanspruch von 129.360 S brutto. Die Klägerin begehrt den Differen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1987

RS OGH 1987/6/17 9ObA19/87

Norm: ABGB §1014ASVG §1 Abs3ASVG §51a Abs1ASVG §60 Abs1
Rechtssatz: Eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 1014 ABGB bezüglich der auf den Arbeitnehmer entfallenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung kommt zufolge der Bestimmungen der §§ 51 Abs 3, 51 a Abs 1 und 60 Abs 1 ASVG, in denen ausdrücklich geregelt ist, welche Beitragsteile auf den Arbeitnehmer entfallen und daß diese von seinem Entgelt abzuziehen sind, nicht in Frage. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1987

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