RS OGH 1987/6/17 9ObA19/87

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Veröffentlicht am 17.06.1987
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Norm

ABGB §1014
ASVG §1 Abs3
ASVG §51a Abs1
ASVG §60 Abs1

Rechtssatz

Eine Ersatzpflicht des Arbeitgebers analog § 1014 ABGB bezüglich der auf den Arbeitnehmer entfallenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung kommt zufolge der Bestimmungen der §§ 51 Abs 3, 51 a Abs 1 und 60 Abs 1 ASVG, in denen ausdrücklich geregelt ist, welche Beitragsteile auf den Arbeitnehmer entfallen und daß diese von seinem Entgelt abzuziehen sind, nicht in Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0019686

Dokumentnummer

JJR_19870617_OGH0002_009OBA00019_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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