Entscheidungsgründe: Der am 6. 9. 1945 geborene Kläger bezieht von der Beklagten seit 1. 10. 2007 eine Korridorpension in Höhe von 1.193,64 EUR monatlich. Im Zuge des Pensionsfeststellungsverfahrens wurde er von der Beklagten schriftlich darüber informiert, dass die Ausübung einer Erwerbstätigkeit am Pensionsstichtag und danach den Anfall und den Fortbezug der Korridorpension grundsätzlich ausschließe und eine Erwerbstätigkeit neben dem Pensionsbezug nur zulässig sei, wenn sie nic... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 ASVG §294 Abs3 GSVG §60 Abs1 Z2 GSVG §149 Abs3 ASVG § 5 heute ASVG § 5 gültig von 01.01.2023 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2022 ASVG § 5 gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 ... mehr lesen...