Norm
ASVG §5Rechtssatz
Die für die Beurteilung des Nettoeinkommens(begriffes) im Ausgleichszulagenrecht entwickelten Grundsätze sind nicht auf § 5 ASVG zu übertragen, weil hier vom Bruttoeinkommen auszugehen ist.Die für die Beurteilung des Nettoeinkommens(begriffes) im Ausgleichszulagenrecht entwickelten Grundsätze sind nicht auf Paragraph 5, ASVG zu übertragen, weil hier vom Bruttoeinkommen auszugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109912Im RIS seit
30.04.1998Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017