Entscheidungen zu § 460d ASVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2022/6/28 W256 2222319-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In seiner an die belangte Behörde gerichteten und verbesserten Beschwerde vom 25. September 2018 behauptet XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter) eine Verletzung in seinem Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG, weil die Beschwerdeführerin seine Sozialversicherungsnummer (SVNR) in einem (als Beilage angeschlossenen) E-Mail vom 8. Juni 2018 verwendet und im
Betreff: des E-Mails angefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2022

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