Norm: ASVG §460 Abs1
Rechtssatz: Seit der Einführung des § 460 ASVG am 1. 1. 1988 müssen die Formalvoraussetzungen dieser Bestimmung eingehalten werden, wenn sich der Arbeitnehmer auf ihn begünstigende Sondervereinbarungen (hier: zusätzliche Überstundenentgelte) - sei es auch im Rahmen einer Betriebsübung - berufen will (so schon 9 ObA 24/03z). Entscheidungstexte 8 ObA 97/03b Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ASVG §460 Abs1VBG §36 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsgemäßheit der in dieser Bestimmung verfügten Zustimmungserfordernisse zum Abschluß von Sonderverträgen bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 ObA 223/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 ObA 223/94 Veröff: SZ 67/141 8 ObA 93/04s Entscheidungstext OGH 17.02.2... mehr lesen...