RS OGH 2004/5/27 8ObA97/03b, 9ObA19/06v, 9ObA171/05w, 9ObA91/16x, 8ObA6/20w

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Veröffentlicht am 27.05.2004
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Norm

ASVG §460 Abs1

Rechtssatz

Seit der Einführung des § 460 ASVG am 1. 1. 1988 müssen die Formalvoraussetzungen dieser Bestimmung eingehalten werden, wenn sich der Arbeitnehmer auf ihn begünstigende Sondervereinbarungen (hier: zusätzliche Überstundenentgelte) - sei es auch im Rahmen einer Betriebsübung - berufen will (so schon 9 ObA 24/03z).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119176

Im RIS seit

26.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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