Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg;
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen jeder VERSICHERUNG, daß die auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleisteten Beiträge nicht unbedingt und jedenfalls zu einer Versicherungsleistung führen müssen - und dies sogar dann, wenn der Betreffende seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß und fristgerecht nachgekommen ist (Hinwe... mehr lesen...
Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte sprach mit Bescheid vom 25. Februar 1963 gemäß § 410 Z. 2 in Verbindung mit den §§ 4, 44, 48, 49, 54 und 68 ASVG sowie gemäß § 1 und 62 AlVG 1958 aus, daß der Beschwerdeführer - ein Dentist - verpflichtet sei, die mit Beitragsnachberechnung vom 19. Dezember 1962 vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie die Nebenumlagen, im Ausmaß von S 11.621,94 an die Krankenkasse... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - ASVG - AlVG66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §44ASVG §68 Abs1 Satz1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2030/62 E 26. Juni 1963 RS 1 Stammrechtssatz Wenn ein Kollektivvertrag zwar eine Regelung dahingehend, daß die wöchentliche bzw tägliche normale Arbeitszeit ein gewisses Stundenausmaß nicht übersteigen dürfe, jedoch keine für die Vertragspartner verbindliche Festlegu... mehr lesen...