Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die nunmehrige Beschwerdeführerin (im folgenden BF) meldete Herrn XXXX , SVNR XXXX (im Folgenden D) am 31.05.2017 per 02.06.2017 schriftlich als Dienstnehmer zur Pflichtversicherung in der Sozialversicherung nach dem ASVG. Als Tätigkeit wurde Haus- und Gartenbetreuung mit einem Monatslohn von EUR 600,- angegeben. In der Folge leistete die nunmehrige BF Beiträge zur Sozialversicherung für D. Die nunmehrige Beschwerd... mehr lesen...