Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs4GSVG §2 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der unrichtigen Einordnung des Rechtsverhältnisses besteht ein Unterschied zwischen der Abgrenzung zwischen "neuen Selbständigen" und "freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG" einerseits und der Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden nach § 2 Abs 1 Z 2 GSVG (Gesellschaft einer offenen Handelsgesellschaft) und echten Dienstnehmern nach § 4 Abs 2 AVG. Während im Bereich der als besonder... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs4EStG allgEStG §47 Abs2
Rechtssatz: Eine zu § 4 Abs 4 ASVG korrespondierende Bestimmung über freie Dienstverhältnisse fehlt im EStG. Abgesehen von den Ausnahmefällen des §47 Abs2 EStG ist ein einkommensteuerrechtliches Dienstverhältnis immer ein "echtes" im Sinne des ASVG, keinesfalls jedoch ein freier Dienstvertrag gemäß §4 Abs4 ASVG. Einkünfte aus freien Dienstverträgen begründen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Ge... mehr lesen...