Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Fellinger und die Hofrätin Dr. Fichtenau sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Rotraut Leitner (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei D*****, derzeit *****, vertreten durch Dr. Josef Michael Fitz, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 2. 1992 geborene und daher nunmehr volljährige C***** ist die Tochter von M***** und C*****. Die Antragstellerin und ihre Eltern sind rumänische Staatsbürger. Sie und ihre Mutter leben in Österreich, der Aufenthaltsort des Vaters ist unbekannt. Mit Eingabe vom 27. 10. 2009 beantragte die damals noch minderjährige Antragstellerin, vertreten durch den Jugendwohlfahrtsträger, die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 2 UVG. Zur
Begründung: wurde angeführ... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z2Verordnung (EWR) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1Verordnung (EWR) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Art2 Wanderarbeitnehmerverordnung
Rechtssatz: Eine in einem Lehrverhältnis stehende, gemäß § 4 Abs 1 Z 2 ASVG vollversicherte Person, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ist, ist selbst Arbeitnehmer im Sinne des Art 1 lit a Z 1 VO (EWG) Nr 1408/71 und daher aufgrund eigener Beschäftigung vom p... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z2Verordnung (EWR) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art1Verordnung (EWR) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Art2 Wanderarbeitnehmerverordnung
Rechtssatz: Eine in einem Lehrverhältnis stehende, gemäß § 4 Abs 1 Z 2 ASVG vollversicherte Person, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ist, ist selbst Arbeitnehmer im Sinne des Art 1 lit a Z 1 VO (EWG) Nr 1408/71 und daher aufgrund eigener Beschäftigung vom p... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Mag. Michaela Haydter (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wilhelm Peter P*****, vertreten durch Wukovits & Eppelein Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Dr. Lukas Stärker (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Herwig B*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Gert Wallisch, Rechtsanwalt in Wien, diese... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6 litbGSVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: Für die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG („neue Selbstständige") gemäß § 4 Abs 1 Z6 lit b GSVG kommt es nicht darauf an, dass das Einkommen (im steuerrechtlichen Sinn) aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsgrenze nicht übersteigt. Maßgebend ist nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 Z 6 lit b GSVG und dem Willen des histori... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z6 litbGSVG §2 Abs1 Z4
Rechtssatz: Für die Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG („neue Selbstständige") gemäß § 4 Abs 1 Z6 lit b GSVG kommt es nicht darauf an, dass das Einkommen (im steuerrechtlichen Sinn) aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsgrenze nicht übersteigt. Maßgebend ist nach dem Wortlaut des § 4 Abs 1 Z 6 lit b GSVG und dem Willen des histori... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, daß ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Art 89 Abs 2 B-VG Gebrauch macht, nicht zu (vgl SSV-NF 8/88; 4/153 uva), weshalb der darauf abzielende Antrag des Klägers zurückzuweisen ist. Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, daß ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Artikel 89, Absatz 2, B-VG G... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z7ASVG §4 Abs2HeimArbG §2 Abs1 lita
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 1 Z 7 ASVG sind Heimarbeiter und die diesen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über die Heimarbeit arbeitsrechtlich gleichgestellten Personen in der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung vollversichert, ohne daß es auf die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft) ankäme (VwGH SVSlg 36.904). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z7ASVG §4 Abs2HeimArbG §2 Abs1 lita
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 1 Z 7 ASVG sind Heimarbeiter und die diesen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über die Heimarbeit arbeitsrechtlich gleichgestellten Personen in der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung vollversichert, ohne daß es auf die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft) ankäme (VwGH SVSlg 36.904). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aRL über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß §213a ASVG §4 Abs1
Rechtssatz: § 213 a ASVG ist auf Antrag auch auf Versicherungsfälle anzuwenden, die vor dem 1.Jänner 1990 eingetreten sind, wenn seit dem Versicherungsfall keine wesentliche Besserung des körperlichen oder geistigen Zustandes des Versicherten erfolgt ist (Art VI Abs 10 der 48. ASVG-Novelle). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16.3.1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 24.1.1926 geborenen Klägers vom 12.1.1989 auf Invaliditätspension ab. Da er während der letzten 288 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.2.1965 bis 31.1.1989) nur 36 Versicherungsmonate und vom 25.6.1940 bis zum Stichtag nur 160 Versicherungsmonate, davon nur 130 Beitragsmonate, erworben habe, sei die Wartezeit nicht erfüllt. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage stützte sich im wesentliche... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1ASVG §4 Abs2B-VG Art7
Rechtssatz: Ein Häftling, der während des Strafvollzuges in den Arbeitsprozess eingegliedert und in einem Gewerbebetrieb der Strafanstalt Stein beschäftigt wird, unterliegt aus dieser Beschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht. Diese Rechtslage verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. VfGH vom 26.11.1971, B 128/71; Veröff: SozM VG,1501 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 30.Juni 1987 stellte die beklagte Partei gemäß § 117 a GSVG fest, daß die Klägerin bis 1.Jänner 1987 in der Zeit von 7/47 - 11/84 insgesamt 111 Versicherungsmonate erworben hat. In ihrer dagegen erhobenen Klage begehrt die Klägerin, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihr zusätzlich 137 Ersatzmonate anzurechnen, weil sie auch vom 1.Jänner 1956 bis 31. Dezember 1972 als Tochter im elterlichen Betrieb mittätig gewesen sei und ihr diese Zei... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z3ASVG aF §8 Abs1 Z2
Rechtssatz: Von einer rückwirkenden Aufhebung der bisher bestandenen Bestimmungen über die Teilpflichtversicherung durch die Aufhebung des § 8 Abs 1 Z 2 durch die 20.ASVGNov (BGBl 1967/201) kann keine Rede sein; die dort genannten Personen wurden vielmehr in § 4 Abs 1 Z 3 ASVG in die Vollversicherung eingegliedert. Entscheidungstexte 10 ObS 315/88 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z3ASVG aF §8 Abs1 Z2
Rechtssatz: Von einer rückwirkenden Aufhebung der bisher bestandenen Bestimmungen über die Teilpflichtversicherung durch die Aufhebung des § 8 Abs 1 Z 2 durch die 20.ASVGNov (BGBl 1967/201) kann keine Rede sein; die dort genannten Personen wurden vielmehr in § 4 Abs 1 Z 3 ASVG in die Vollversicherung eingegliedert. Entscheidungstexte 10 ObS 315/88 ... mehr lesen...