Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: I. Gemeinsamer Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit einheitlich definier... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Zu Spruchpunkt I.: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff Sarilumab) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragten Arzneispezialitäten wurden von der Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 2 Z 5 VO-EKO (Die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff einer im Erstattungskodex angeführten Wirkstoffgruppe mit ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 09.11.2018 begehrte die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen die Aufnahme der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialität (mit dem Wirkstoff XXXX ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers im niedergelassenen Bereich (in weiterer Folge: Erstattungskodex). Die beantragte A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, nunmehr Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde) hat mit den Bescheiden vom 17.12.2019, Zln. VPM-68.1/19/Mu:Hi:Dob:Seg Abschnitt VII/2350-18 bis 2353-18, die Arzneispezialitäten XXXX gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Diese Bescheide wurden am 17.12.2019 zugestellt. 2. Die dagegen erhobenen Rechtsmi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 8. November 2016 leitete der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten ein und begründete dies mit dem Umstand, dass mit 1. November 2016 dritte wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte (mit dem Wirkstoff: Buprenorphin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgenommen worden seien. Eine Preissenkung der Originalprodukte (d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 8. November 2016 leitete der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten ein und begründete dies mit dem Umstand, dass mit 1. November 2016 dritte wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte (mit dem Wirkstoff: Buprenorphin) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgenommen worden seien. Eine Preissenkung der Originalprodukte (d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 26. April 2018 leitete der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in weiterer Folge: Hauptverband; nunmehr: Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Memantin) aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex ein. In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass der Hauptverband gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO ein Verfahren einleiten könne, wenn die Voraussetz... mehr lesen...