Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Mit Antrag vom 24.09.2024 beantragte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) die Aufnahme der Arzneispezialitäten XXXX und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung sowie XXXX und Lösungsmittel zur Herstellung einer Infusionslösung (beide mit dem Wirkstoff „Sotatercept“) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (im Folgenden: EKO). 1. Mit Antrag vom 24.09.2024 beantragte die beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (in der Folge: Dachverband oder belangte Behörde) wurde die Arzneispezialität XXXX , Wirkstoff: XXXX , (in der Folge: XXXX ) gemäß § 37 Abs. 1 VO-EKO aus dem Gelben Bereich des Erstattungskodex aufgrund der Änderung des therapeutischen Umfeldes gestrichen. 1. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger (in der Folge: belangte Behörde oder Dachverband) ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex gemäß § 351c Abs. 11 und 12 iVm Abs. 15 und 16 ASVG ein und führte darin Folgendes aus: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialität aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex gemäß § 351c Abs. 11 und 12 iVm Abs. 15 und 16 ASVG ein. 1. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 leitete der Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Verfahren auf Streichung der beschwerdegegenständlichen Ar... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 20.09.2022 begehrte die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als vertriebsberechtigtes Unternehmen die Aufnahme der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialität XXXX Filmtabletten (in weiterer Folge: XXXX ) mit dem Wirkstoff XXXX in den Gelben Bereich des Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung ei... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am XXXX , die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX Stück in den Erstattungskodex (in Folge: EKO). 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am römisch 40 , die Aufnahme der Arzneispezialität römisch 40 Stück in den Erstattungskodex (in Folge: EKO). 2. Mit Beschei... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am 01.11.2023, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX n den Erstattungskodex (in Folge: EKO). 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am 01.11.2023, die Aufnahme der Arzneispezialität römisch 40 n den Erstattungskodex (in Folge: EKO). 2. Mit Bescheid vom XXXX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 17. Mai 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen [Erdnüsse]) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Dabei wurden die beschwerdegegenständlichen Arzneispezialitäten gemäß § 23 Abs. 2 Z 8 VO-EKO (mit der beantragten A... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am 20.08.2022, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff: XXXX ) in den Erstattungskodex (in Folge: EKO). 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingaben an die belangte Behörde, dort eingelangt am 20.08.2022, die Aufnahme der Arzneispezialität römisch 40 (mit dem Wirkstoff: römisch 40 ) in de... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Ursprüngliche Aufnahme: Die Beschwerdeführerin vertreibt die Arzneispezialität „ XXXX “, die mit Bescheid des (ehemaligen) Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 16. November 2017, VPM-68.1/17/Stv, in den Erstattungskodex (EKO) aufgenommen wurde. Mit der 159. Änderung des Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 171/2017, wurde der Erstattungskodex, Amtliche Ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Aufgrund der Akten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt fest: 1. Mit Bescheid vom 29.11.2021 strich der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen (in Folge: belangte Behörde) die Arzneispezialität „ XXXX “ (in Folge auch: streitgegenständliche Arzneispezialität) gemäß § 351c Abs. 11 und 12 i.V.m. Abs. 14 ASVG aus dem grünen Bereich de... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: 1. Die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Eingaben an den Dachverband der Sozialversicherungsträger (in Folge: belangte Behörde), dort eingelangt am 28.02.2021, die Aufnahme der Arzneispezialität XXXX (mit dem Wirkstoff XXXX ) in Form von Hartkapseln und zwar für die Wirkstoffstärke 1,5 mg, 3 mg, 4,5 mg und 6 mg in den Grünen Bereich des Erstattungskodex (in Folge: EKO) gemäß ASVG. 1. Di... mehr lesen...