Begründung: Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Einstellung, VfGH / Zurücknahme European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2025:G190.2024 Zuletzt aktualisiert am 23.09.2025 mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Schlagworte Einstellung, VfGH / Zurücknahme European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2025:G191.2024 Zuletzt aktualisiert am 23.09.2025 mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 lita ASVG §351c Abs11 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geände... mehr lesen...