Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litaLeitsatz
Einstellung des Verfahrens auf Grund Zurückziehung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des AVG durch das BundesverwaltungsgerichtSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Beschluss vom 14. Mai 2025 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
Einstellung, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G191.2024Zuletzt aktualisiert am
23.09.2025