1 Mit Bescheid des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger (Dachverband) vom 14. Februar 2024 wurden näher bezeichnete Arzneispezialitäten aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex gestrichen. Begründend führte der Dachverband aus, der Preis der verfahrensgegenständlichen Arzneispezialitäten hätte bis längstens 1. Oktober 2023 auf das in der Verlautbarung des Preisbandes gemäß § 351c Abs. 11 und 12 iVm Abs. 15 und 16 ASVG angeführte Niveau gesenkt werden müssen. Diese Preissen... mehr lesen...