Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 21.11.2014 kündigte die XXXX den kurativen Gesamtvertrag für Einzelordinationen sowie den kurativen Gruppenpraxen-Gesamtvertrag für das Bundesland Wien, beide jeweils vom 01.01.2011, zum 30.06.2015 auf. Die genannten Gesamtverträge wurden ohne Befristung abgeschlossen. Ein neuer Gesamtvertrag wurde bis dato nicht abgeschlossen. 1.1. Mit Schreiben vom 21.11.2014 kündigte die römisch 40 den kurativen Gesamtvertrag für Einzelord... mehr lesen...