1. Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich im Wesentlichen folgender Sachverhalt: Die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse beantragte bei der - nach § 344 ASVG eingerichteten - Paritätischen Schiedskommission für das Land Steiermark die Feststellung, dass "die Privathonorarforderung des (Mitbeteiligten) einen Vertragsverstoß darstellt und (der Mitbeteiligte) es künftig zu unterlassen hat, für Leistungen der Krankenbehandlung Privathono... mehr lesen...