Entscheidungen zu § 343 Abs. 4 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1997/12/18 2Ob190/97y

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Entscheidung | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/12/18 2Ob190/97y

Norm: ASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 1.10.1997, G 3/97-14, durch den Ausspruch, § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG, BGBl Nr 189/1955 idF BGBl Nr 647/1982, werde nicht als verfassungswidrig aufgehoben, seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung nicht aufrecht erhalten. Ein Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung ist daher ohne Zustimmung des Krankenversicherungsträgers ohne... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/12/18 2Ob190/97y

Norm: ASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Da die Stellung des Aufschiebungsantrages bei der Bundesschiedskommission im Gesetz nicht befristet ist, kann der Krankenversicherungsträger grundsätzlich einem erneuerten Antrag des Klägers auf Zustimmung im Sinne des § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG zustimmen (oder zuzustimmen verpflichtet werden), solange über die Berufung noch nicht entschieden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

RS OGH 1997/12/18 2Ob190/97y, 4Ob173/11m

Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Verweigert der Krankenversicherungsträger die Zustimmung im Sinne des § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG, so übt er damit nur ein Recht aus, das ihm in der zitierten Gesetzesbestimmung eingeräumt ist. Die Grenzen für diese Rechtsausübung werden durch das Schikaneverbot des § 1295 Abs 2 ABGB gezogen. Entscheidungstexte 2 Ob 190/97y Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1997

Entscheidungen 1-4 von 4

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