Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht (der Antrag an die Schlichtungsstelle stammt vom 8.1.988) stellte fest, daß die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin durch Vorschreibung eines im einzelnen aufgeschlüsselten monatlichen Entgelts für die Wohnung *****, im Zeitraum 1.1.1985 bis 31.12.1987 sowie durch Vorschreibung einer "Annuitätennachverrechnung 1980 bis 1984" Anfang 1985 das zulässige Entgelt insgesamt um S 21.792 überschritten habe. Es verpflic... mehr lesen...
Norm: ASVG §337 Abs2KraftfVerkG §14 Abs2 ASVG § 337 heute ASVG § 337 gültig ab 01.01.1956
Rechtssatz:
Mangels einer anders lautenden Übergangsbestimmung des ASVG ist für die Verjährung das bei der
Begründung: des Anspruches geltende Gesetz maßgebend.
Entscheidungste... mehr lesen...