Begründung: Am 15. 6. 1984 ereignete sich auf der Westautobahn, Richtungsfahrbahn Salzburg, im Gemeindegebiet von Altlengbach ein Verkehrsunfall, an dem Dr. Ulrike J***** als Lenkerin des ihr gehörigen PKW Renault R 5 und der Zweitbeklagte als Lenker seines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Peugeot 504 beteiligt waren. Dr. J***** erlitt bei diesem Unfall schwerste Kopfverletzungen mit Dauerfolgen, die mehrere operative Eingriffe erforderlich machten. Das All... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2 ASVG §331 BPGG §16 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ASVG § 331 heute ASVG § 331 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ... mehr lesen...